Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

der Firma alzo Alexander Zollinger, Zug

 

1. Anerkennung

Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser Aufstellung, sowie die warenspezifischen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die aktuelle Version finden Sie unter www.alzo.ch. Abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

 

2. Offerten

Sind grundsätzlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

3. Produkte, Masse, Qualität

Ohne spezielle Vereinbarung liefern wir Material in handelsüblicher Qualität und Beschaffenheit unter Berücksichtigung der Werkstoleranzen in Bezug auf Masse, Gewicht, Spezifikationen etc.

 

4. Lieferfrist

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte. Schadenersatzansprüche infolge verspäteter Lieferungen können nicht anerkannt werden.

 

5. Preise

Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige den Markt- oder Währungsverhältnissen anzupassen. Die Mehrwertsteuer ist in den Offert- und Verkaufspreisen nicht inbegriffen. Bei Auslieferung per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am Tage der Lieferung gültigen Ansätzen.

 

6. Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen betragen 30 Tage netto. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

 

7. Verzugszins

Nach Verfall der Rechnung wird ein Verzugszins von 7 % erhoben.

 

8. Verpackung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis belastet und nicht zurückgenommen. Ohne besondere Instruktionen wählen wir die uns am geeignetsten erscheinende Verpackungsart.

 

9. Mängelrügen

Allfällige Mängel sind innert 5 Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich zu rügen. Auf der alzo-internetsite steht ein Rücksendeformular zur Verfügung. Für das als fehlerhaft anerkannte Material wird Ersatz der Ware geleistet; die Rücknahme der Ware ohne Ersatzlieferung und die Vergütung des Kaufpreises bleiben vorbehalten, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. 

 

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.

Diese Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen.

 

2012/05