Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise
a) Kataloge und Preislisten
Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Nettopreise in CHF sind freibleibend.
b) Offerten und Auftragsbestätigungen
An Offertpreise ist alzo ag längstens während drei Monate gebunden. Preise in Auftragsbestätigungen sind fest, soweit der Warenbezug innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung, spätestens aber bis zum 31. März des folgenden Jahres erfolgt.
c) Mehrwertsteuer
Ist die Mehrwertsteuer in der Offerte oder Auftragsbestätigung nicht separat ausgewiesen, so ist sie in den Preisangaben enthalten.
d) Änderung bestätigter Aufträge
Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrags zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.
2. Verpackung
Fremdes Packmaterial, z.B. bei Lieferungen direkt ab Fabrik, wird zu den Werkskonditionen berechnet.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt per LKW oder Postpaket ans Domizil, auf die Baustelle oder Talbahnstation. alzo stellt dem Kunden einen Transportkostenanteil von derzeit 5% des Bruttopreises in Rechnung. Der Ansatz kann auf Grund von veränderten Rahmenbedingungen (Treibstoffpreise, Gebühren, etc.) jederzeit ohne Ankündigung verändert werden. Bei anderen Lieferarten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko zulasten des Käufers. alzo bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt.
4. Garantie
4.1 Kontroll- und Rügepflicht des Kunden, Rügefrist
Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Erhalt der Lieferung zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von fünf Tagen seit Lieferung an alzo gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb von zwölf Monaten seit Lieferung, an alzo gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Rügefrist wird jede Haftung abgelehnt.
4.2 Ausschluss
Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten nicht verbindlich.
4.3 Wirkung
Bei fristgerecht gerügten Mängeln kann nur Austausch oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware in Frage kommen. Darüber hinaus wird jede Haftung wie Anspruch auf Arbeitslöhne, Fracht, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschaden und Auswechslungskosten jeder Art abgelehnt.
4.4 Installation / Montage
Installationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der SVGW-Leitsätze, der Abwasservorschriften nach SN 592 000, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN-Vorgaben und der örtlichen Vorschriften. alzo ag lehnt jede diesbezügliche Haftung ab.
5. Retoursendungen
Auf den Gutschriften für Warenrücknahmen wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 20%. Die Rücknahme von Artikeln setzt unser vorgängiges schriftliches Einverständnis voraus. Ware, die vor mehr als sechs Monaten geliefert worden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen.
6. Zahlungen
Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachungen zahlbar:
a) 5 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.
b) 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto.
Die Rechnungen verfallen 30 Tage nach Rechnungsdatum. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein, und die Forderung wird zum
handelsüblichen Ansatz verzinst. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der alzo ag. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von alzo ag erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er alzo ag mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
8. Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von alzo ag werden sofort zur Zahlung fällig.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zug. Es steht alzo ag frei, den Käufer an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
10. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch die Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
July 2016 alzo ag